Je nach individueller Situation erfolgt nun die vollständige Berufsanerkennung
Lassen Sie sich nicht von komplexen Anerkennungsprozessen verunsichern – wir sind Spezialisten für die Berufsanerkennung von sämtlichen medizinischen Abschlüssen. Die Berufsanerkennung muss sowohl von Kandidaten*innen aus der EU als auch von Kandidaten*innen aus Drittstaaten durchlaufen werden. Kandidaten*innen aus EU-Ländern haben keinen vorgegebenen Zeitraum, in dem die Anerkennung zu erfolgen hat. Kandidaten*innen aus Drittstaaten dagegen erhalten Auflagen zur Visa-Verlängerung, was bedeutet, dass die Anerkennung nach Arbeitsantritt in Deutschland erfolgen muss.
Qualifizierungsmaßnahmen: zwei Möglichkeiten zum Defizitausgleich
1. Der Anpassungslehrgang
Der Anpassungslehrgang kann beim Arbeitgeber erfolgen, sofern alle notwendigen Abteilungen vorhanden sind und muss durch einen Praxisanleiter durchgeführt werden.
2. Die Kenntnisprüfung
Die Kenntnisprüfung wird in einer Klinik abgenommen. Für die Vorbereitung werden Förderungsmöglichkeiten von der Agentur für Arbeit angeboten.
Die Kenntnisprüfung kann auf Anfrage von uns organisiert werden.
Welche der Möglichkeiten sich am besten eignet, wird bereits nach Vorlage und Sichtung der Defizitbescheide von uns empfohlen.
Die Zeiträume können sich je nach Qualifizierungsmaßnahme stark unterscheiden:
Der Anpassungslehrgang, der als fachpraktische Ausbildung am jeweiligen Arbeitsort oder in Partnereinrichtungen stattfindet, dauert je nach Qualifikation zwischen zwei und achtzehn Monate. Bei der Kenntnisprüfung gibt es zahlreiche Vorbereitungsmöglichkeiten von unterschiedlicher Dauer (von acht Wochen bis zu acht Monate). Wir informieren Sie hierbei über aktuelle Förderungsprogramme.
Unser Auftrag ist erst dann erfüllt, wenn die Anerkennung erfolgreich durchgeführt wurde.